Allein um die vitalen Grundfunktionen aufrechtzuerhalten benötigt unser Körper eine beträchtliche Menge an Energie. Und das selbst im Ruhezustand! Zwar variiert diese Menge von Mensch zu Mensch, da die Größe, das Gewicht, das Alter und verschiedene weitere Faktoren eine wichtige Rolle spielen. Mit der Definition ihrer Richtwerte für den sogenannten Grundumsatz gibt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. aber zumindest dahingehend eine grobe Orientierungshilfe, wie groß die tägliche Energiezufuhr in etwa sein sollte: Ausgehend von einem mittleren Body Mass Index, sollten Männer demnach täglich rund 2.300 kcal und Frauen ca. 1.800 kcal zu sich nehmen, um den Energiebedarf des Organismus abdecken zu können. Bei einer Schrothkur oder Heilfastenkur ist die tägliche Energiezufuhr allerdings deutlich geringer: Sie liegt bei lediglich rund 800 kcal bei der Schrothkur, respektive bei etwa 500 kcal beim Heilfasten. Damit werden beide Kuren der Kategorie unterkalorische oder hypokalorisch bilanzierte Diäten zugeordnet. Das bedeutet, dass dem Körper weit weniger Energie zugeführt wird, als er eigentlich benötigt. Laut EU-Verordnung dürfen Kuren und Diäten, deren Ernährungspläne auf einer derart geringen Menge an Energiezufuhr basieren, daher ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht angewendet werden.
Was bezweckt man mit der Arztpflicht
Die von der EU ausgegebene Verordnung soll vor allem eines sicherstellen: Den optimalen Schutz, das Wohlbefinden und die Gesundheit des Kurgastes. So muss bei Patienten, die auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind – etwa bei Problemen mit dem Blutdruck – im Vorfeld dringend die Dosis der Medikation angepasst werden. Durch die verpflichtende ärztliche Begleitung kann zudem die gesamte Dauer der unterkalorischen Versorgung des Körpers professionell medizinisch überwacht werden. Der betreuende Arzt, der immer eine spezielle Ausbildung als Kurarzt haben muss, kann die persönliche Konstitution des Kurgastes während der oft mehrwöchigen Kuren zuverlässig im Blick behalten. Im Hotel Rosenalp in Oberstaufen findet diese Betreuung im hauseigenen, gut ausgestatteten Gesundheitszentrum statt. Dank dieser professionellen Begleitung kann der Kurarzt jederzeit völlig unkompliziert eingreifen, wenn es erforderlich ist. So kann zum Beispiel der Kurplan flexibel und sehr schnell angepasst werden, wenn sich ein Gast unwohl fühlt. Auch ergänzende Behandlungen und Anwendungen, etwa in der hoteleigenen Praxis für Physiotherapie & Osteopathie,können auf diese Weise schnell und problemlos verordnet werden. Ziel ist es, den Kurgast im Rahmen seines Aufenthalts sowohl medizinisch als auch therapeutisch optimal zu betreuen. Auch während der Zeit des Verzichtens soll dadurch ein maximales Wohlgefühl gewährleistet werden.
Wie sieht die ärztliche Begleitung vor Ort aus
Die verpflichtende ärztliche Begleitung bei einer Schrothkur oder einer Heilfastenkur bedeutet allerdings nicht, dass ein Kuraufenthalt im Gesundheitsresort & Spa Rosenalp durch ständige Besuche in der Praxis des Kurarztes geprägt ist. Im Normalfall beschränken sich die Kontakte zum Arzt zum Beispiel bei einer Schrothkur auf eine ärztliche Anfangsuntersuchung und ein Abschlussgespräch. Beträgt die Kurdauer zwei oder drei Wochen gibt es eine zusätzliche Kontrolluntersuchung. Im Rahmen der Erstuntersuchung erfolgt eine gründliche Anamnese, eine körperliche Untersuchung und anschließend die Erstellung des persönlichen Kurplans. Die Abschlussbesprechung dient der Kontrolle des Kurerfolges, unter anderem unter Berücksichtigung diverser Laborwerte. Ergänzend dazu werden vom Kurarzt, je nach Kurdauer, ein Physiocheck und weitere Therapien beim Physiotherapeuten verordnet. In den verschiedenen Kurpaketen der Rosenalp sind zudem wohltuende Wellnessbehandlungen im Rosenalp Spa inkludiert, die den Kurerfolg sogar fördern. Rund um diese Fixpunkte kann der Kurgast seine Tage im herrlichen Urlaubsambiente des 4 Sterne S Hotels nach Lust und Laune gestalten – etwa die prächtige Allgäuer Natur genießen, Sport treiben oder im Spa und Wellnessbereich Ruhe finden und die Seele baumeln lassen.
Mehr als 50 Jahre Schrothkurkompetenz
Das Gesundheitsresort & Spa Rosenalp ist eine der besten Adressen für einen Schrothkuraufenthalt in Oberstaufen, dem einzigen anerkannten Schrothheilbad Deutschlands. Seit mehr als 50 Jahren hat die Gastgeberfamilie Erfahrung mit der Anwendung der Kur. Die Einhaltung der Richtlinien des seit mehr als 150 Jahren angewendeten Naturheilverfahrens werden vom Schrothverband Oberstaufen e.V. streng überwacht: Lediglich für jeweils drei Jahre erhalten die Betriebe eine Lizenz als „Anerkannter Schrothkurbetrieb“. Danach erfolgt eine neuerliche Überprüfung des Angebotes hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätskriterien, die vom Verband exakt vorgegeben werden. Die Rosenalp ist im Besitz einer Konzession als staatlich anerkanntes Privatsanatorium. Der Kuraufenthalt sowie die Kurleistungen im Rahmen einer Schrothkur sind beihilfefähig. Noch vor der Anreise muss dafür jedoch die medizinische Notwendigkeit der Kur von einem Arzt bescheinigt sowie von der Beihilfestelle genehmigt werden. Angeboten werden Schrothkurpakete für sieben, 14 oder 21 Tage.
Heilfasten im Urlaubsambiente
Heilfasten ist eine Fastenform, bei der die Ernährung ausschließlich in flüssiger Form erfolgt. Die empfohlene Dauer einer Heilfastenkur liegt aufgrund der extrem niedrigen Energiezufuhr durch den Verzicht auf feste Nahrung bei sieben bis maximal zehn Tagen. Wird eine Heilfastenkur als Präventionsreise deklariert, sind Zuschüsse durch die Krankenasse möglich. Diesbezüglich ist vor der Anreise eine Abklärung mit der eigenen Krankenkasse empfehlenswert. Die in der Rosenalp angebotenen Heilfastenpakete beinhalten unterschiedliche Zusatzleistungen im Rosenalp Spa oder in der Physiotherapie. Nutzt man die Heilfastenkur als Einstieg in ein gesünderes Leben, kann man sich im Rahmen der vom Hotel angebotenen Ernährungsberatung noch vor Ort über geeignete Ernährungsformen nach der Kur informieren.
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